AGB von Ilka Meyer
Stand: 01.April.2006
01.) Das Pferd wird jeden Tag geritten, longiert etc nach
eigenem Ermessen, damit ihr Pferd einen höheren Ausbildungsstand
erreicht. Es werden regelmäßige Ruhepausen durchgeführt nach eigenem
Ermessen.
02.) Auf Wunsch nimmt das Pferd, an regionalen nationalen
Turnieren teil. Niveau und Häufigkeit der Turniere werden gemeinsam
mit dem Besitzer besprochen und von mir beschlossen.
03.) Ich bin berechtigt, in dringenden Fällen, sollte der
Eigentümer des Pferdes nicht erreichbar sein, in Namen und Rechnung
des Eigentümers einen Tierarzt zu holen. Der Eigentümer ist davon
unverzüglich zu unterrichten. Die Kosten übernimmt der Eigentümer.
04.) Turniergewinne werden nach Absprache aufgeteilt. Die
Teilnahme-, Transport- und evtl. Unterbringungskosten werden vom
Eigentümer getragen.
05.) Der Eigentümer erklärt, dass er für das Pferd die volle
Verantwortung im weitesten Sinne des Wortes übernimmt. Er macht mich
unter keinen Umständen haftbar. Das gilt sowohl für die Unterbringung,
als auch für das Training, den Transport oder die Teilnahme an
Turnieren.
06.) Der Einsteller hat für Schäden aufzukommen, die an den
Einrichtungen des gesamten Anwesens durch ihn bzw. sein Pferd oder
einen mit der Pflege und/oder Reiten/Fahren seines Pferdes
Beauftragten verursacht werden.
07.) Das Mitreiten im Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr.
08.) Beim teilnehmen einer Springstunde ist das Reiten mit
Sicherheitskappe Pflicht.
09.) Beim Reiten über Geländehindernisse ist das Tragen einer
Schutzweste und einer Sicherheitskappe Pflicht.
10.) Das Bezahlen des Berittgeldes ist bis zum 5. jedes Monats
auf das im Bereitervertrag angegebene Konto zu entrichten oder
Barzahlung.
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